Immer mehr Menschen schwören ja auf die verschiedenen Behandlungsmethoden und Verfahren, die unter dem Begriff Naturheilkunde ganz allgemein zusammengefasst werden. Darunter fallen unter anderem die Homöopathie, die Bewegungstherapie, Wasserbehandlungen wie Balneotherapie und auch alternative Anwendungen wie die traditionelle Chinesische Medizin und die Ayurvedische Medizin. Aber was steckt dahinter, in wie weit wirken diese Therapieansätze und mit welchen Kosten sind sie verbunden? Im Folgenden soll versucht werden, pro und contra auszuzählen.

Positiv zu bewerten ist zunächst der ganzheitliche Ansatz der meisten Naturheilverfahren. Nicht nur der kranke Körper wird behandelt, sondern auch der Geist und die Seele. Somit werden von den Therapeuten und Heilpraktikern nicht nur homöopathische Mittel und andere Kuren verschrieben, sondern auch Gespräche und ähnliches, um auch die Hintergründe der Krankheit oder Beschwerden zu erforschen. Ebenfalls positiv sind die verwendeten Mittel, welche auf Basis von pflanzlichen Stoffen oder Naturheilkräutern hergestellt werden oder aus anderen in der Natur vorkommenden Stoffen, auch frische Luft, Wasser, Bewegung und Ruhe zählen mit zu den verwendeten Mitteln, mit den die einzelnen Verfahren der Naturheilkunde versuchen, die Selbstheilungskräfte des Körpers anzuregen.

Gegen die verschiedenen Anwendungen der Naturheilkunde sprechen die mangelnden wissenschaftlichen Belege für einen Behandlungserfolg. Oft werden positive Einwirkungen auf die Beschwerden auf den Placebo-Effekt und die gute Patient-Therapeut-Beziehung zurückgeführt als auf wirksame Mittel. Auch werden in den seltensten Fällen die Kosten von Naturheilkundebehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass der Patient, wenn er nicht privat versichert ist, die Kosten der Behandlungen und der verwendeten Behandlungsmittel selbst tragen muss.

Überzeugte Anwender der verschiedenen Naturheilkundeverfahren schwören auf die positiven Behandlungserfolge, wohingegen die Schulmedizin dem gegenüber skeptisch steht. Dennoch werden immer mehr Behandlungsmethoden als komplementärmedizinische, aber wissenschaftlich nicht anerkannte Therapieformen neben der Schulmedizin angewandt.

Absinth

Absinth Illegal?

Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: in keinem mehr. Auch wenn Absinth lange Zeit fast überall auf der Welt verboten war, kann man ihn jetzt wieder bedenkenlos trinken, ob zu Hause oder in einer Bar oder einem gediegenen Restaurant. Das Verbot begründete sich in einem Mordfall in Frankreich. Im Alkoholrausch brachte um 1900 rum ein Mann seine Familie um. Diese Untat wurde seinem Absinthkonsum zugeschrieben ebenso wie viele mit übermäßigem Alkoholkonsum einhergehende Beschwerden. Diese alle nannte man  Absinthismus. Als Symptome galten Abhängigkeit, Übererregbarkeit und Halluzinationen sowie auch Schwindel, Depressionen und Krämpfe und wurden dem Thujon zugeschreiben. Thujon ist ein Bestandteil des ätherischen Öls des Wermuts, welcher hauptsächlich zur Herstellung von Absinth verwendet wird. Es ist ein Nervengift, was in hohen Dosen Verwirrtheit und epileptische Krämpfe hervorrufen kann. Dennoch sind die verschiedenen Symptome, die während des Höhepunkts der Absinth-Popularität im 19. Jahrhundert in Frankreich auftraten, viel mehr auf die schlechte Qualität und wenig hygienischen Herstellungsverfahren des Absinthes zurückzuführen als auch die äußert geringen Mengen Thujon im sehr beliebten Getränk.

Durch die dem Absinth zugeschriebenen schädlichen Auswirkungen und dem Mordanschlag wurde der Absinth schließlich im Jahr 1905 in Frankreich verboten. Auch andere Länder verboten in den nachfolgenden Jahren den Absinth. Jedoch konnte das Verbot die Existenz des Getränks nicht gefährden, es wurde weiterhin schwarz hergestellt und im Untergrund weiterhin konsumiert.

In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts begann langsam aber sicher ein Revival des oft gift-grünen Getränkes. Auch wurde das in Deutschland im Jahr 1923 erlassene Absinthverbot wieder aufgehoben, sodass er  auch wieder aus verschiedenen Produktionsländern eingeführt wurde. Um etwaige schädliche Wirkungen des im Absinth enthaltenen Thujons auszuschließen, wird der Thujongehalt im Absinth  gesetzlich auf 5 mg/kg in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 25 % vol. und bis zu 10 mg/kg in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 25 % vol. begrenzt.